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Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gezahlt. Mutterschaftsgeld erhält jede Frau, die bei Beginn der Schutzfrist in einem versicherungspflichtigen Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis steht und zwischen dem 10. und dem 4. Monat vor der Entbindung mindestens 12 Wochen pflichtversichert beschäftigt war.

Zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das höchstens 13 Euro pro Kalenderjahr beträgt, erhalten Sie einen Zuschuss des Arbeitsgebers. Beides zusammen ergibt eine Betrag, der dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate entspricht.

 

Elterngeld

Seit dem 01. Januar 2007 gibt es das neue Elterngeld, das das bisherige Erziehungsgeld ablöst. Es soll Müttern und Vätern die gemeinsame Kinderbetreuung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des Nettogehaltes, das vor der Geburt von dem Elternteil, der Elternzeit in Anspruch nimmt, verdient wurde. Maximal werden 1800 Euro gezahlt. Das soll verhindern, dass durch den Wegfall eines Einkommens durch die Geburt eines Kindes Familien große finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.

Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt. Ein Elternteil allein kann höchstens für 12 Monate Elterngeld bekommen, die weiteren zwei Monate sind immer dem anderen Elternteil vorbehalten. Damit möchte der Gesetzgeber Väter verstärkt dazu motivieren, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen, neue Erfahrungen zu machen und Erziehung als partnerschaftliche Aufgabe wahrzunehmen.

Nähere Auskünfte und Antragstellung beim:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberpfalz
Versorgungsamt
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
Telefon: 09 41 / 7809 – 6101
Poststelle.opf@zbfs.bayern.de
Antragstellung im Internet unter: www.zbfs.bayern.de/elterngeld/download.html 

Anträge können auch abgeholt/abgegeben werden bei:
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Standesamt
Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden

Telefon 09 61 / 81 34 03

 

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