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KindergeldFür das erste, zweite und dritte Kind gibt es jeweils 154 Euro Kindergeld, für jedes weitere Kind 179 Euro. Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr ohne Rücksicht auf die Einkünfte des Jugendlichen gezahlt. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht ein Kindergeldanspruch lediglich dann, wenn der Heranwachsende weniger als 7.680 Euro verdient. Nähere Auskünfte und Antragstellung bei der: Agentur für Arbeit - Familienkasse Antragsformulare können auch online unter www.familienkasse.de heruntergeladen werden. |
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