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Definition
Schulsozialarbeit arbeitet primär präventiv und versteht
sich weniger als Krisenmanagement. Sie bietet regelmäßige
sozialpädagogische Beratung und Einzelfallhilfe für Schülerinnen
und Schüler, Lehrer und Eltern an. Schulsozialarbeit unterstützt
durch Berufs- vorbereitungsmaßnahmen die Kinder und Jugendlichen
der siebten bis neunten Jahrgangsstufen und bietet freiwillige Gruppenangebote
für alle Schülerinnen und Schüler der betreuten Schule
an. Schulsozialarbeit ist an der Schule verortet und sorgt für
einen Auf- und Ausbau von Vernetzungs- und Zusammenarbeitsstrukturen
zwischen Jugendhilfe und Schule und anderen Stellen, die erzieherische
Aufgabenstellungen haben oder mit problem- behafteten Kindern und
Jugendlichen befasst sind.
Rechtliche Grundlagen
§ 11, 13 und 81 Sozialgesetzbuch VIII
Zielgruppe
Alle Schülerinnen, Schüler und Eltern und/oder Erziehungsberechtigte
der betreuten Schule
Ziele
Schulsozialarbeit unterstützt und fördert sozial benachteiligte
Kinder und Jugendliche in Bezug auf ihre schulische und berufliche
Weiterentwicklung. Durch die Stärkung sozialer und persönlicher
Fähigkeiten soll den Schülerinnen und Schülern dazu
verholfen werden, die Anforderungen der Schule und einer Klassen-
gemeinschaft zu bewältigen. Schulsozialarbeit soll negativen
Schulkarrieren vorbeugen und die Abgangs- und Entlass- schülerInnen
beim Einstieg in das Berufsleben unterstützen.
Handlungsziele
- Kommunikationsfähigkeit
- Übernahme von Verantwortung
- Problembewusstsein
- Fähigkeit zur Konfliktbewältigung
- Toleranz im Umgang miteinander
- Kontaktaufnahme
- Kennen lernen von sozialen Grenzen
- Selbstwert und Selbstbewusstsein
- Erkennen von persönlichen Stärken
- Fähigkeiten, Interessen und Schwächen
- Motivation für schulische und berufliche Weiterentwicklung
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