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Betreuungsangebote
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich in den Kindergärten und Kindertagesstätten. Sollte in der von Ihnen bevorzugten Einrichtung kein freier Platz vorhanden sein, wird Ihnen auf Wunsch vom Jugendamt ein Kindergartenplatz in einer anderen Einrichtung vermittelt. Die reguläre Anmeldezeit ist jedes Jahr im Zeitraum von Januar bis März und gilt für das Kind, das in der Zeit zwischen August des Anmeldejahres und Juli des Folgejahres 3 Jahre alt wird. Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern in einer Gebührenordnung festgelegt. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, dass die Kosten auf Antrag beim Stadtjugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. Nähere Informationen erteilt das Stadtjugendamt:
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