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Grundschule
Stadtmitte, die im einzelnen wie folgt begrenzt wird:
| Im Westen: |
durch die Bahnlinie Weiden i.d.OPf.-Hof in nördlicher
Richtung von der Frauenrichter Unterführung bis zur Fußgängerunterführung
an der Schweinenaab; |
| im Norden: |
durch die Schweinenaab in östlicher Richtung
bis zur Einmündung in den Flutkanal der Naab; |
| im Osten: |
durch den Flutkanal der Naab in südlicher Richtung
bis zur Weigelstraße; |
| im Süden: |
durch die Weigelstraße in westlicher Richtung,
Überquerung der Bahnhofstraße, Frauenrichter Straße
bis zur Unterführung der Bahnlinie Weiden i.d.OPf.-Hof. |
Quelle: Verordnung über die Organisation der öffentlichen Volksschulen
in der Stadt Weiden i.d.OPf. vom 1. Juni 2004 Nr. 530-5102-WEN-3 und Verordnung über Organisationsänderungen an den öffentlichen Volksschulen in der Stadt Weiden i.d.OPf. vom 4. April 2007 Nr. 43.11-5102-WEN-6
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