Eröffnung des ZugangsDie Stadt Weiden in der Oberpfalz bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Weiden in der Oberpfalz hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Weiden in der Oberpfalz ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: MailadresseFür die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. DateiformateMöchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z. B. Makros) verwendet werden. DateianhängeE-Mails inkl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabytes angenommen. E-Mails mit Anhängen werden nur bis zu einer maximalen Anzahl von 20 Anhängen angenommen. Dateien der zulässigen Formate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Weiden in der Oberpfalz nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (.zip) entgegen. Verschlüsselung nicht zugelassenDie Stadt Weiden in der Oberpfalz kann aus technischen und organisatorischen Gründen zur Zeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Signatur nicht zugelassenLeider kann die Stadt Weiden in der Oberpfalz aus technischen und organisatorischen Gründen zur Zeit noch keine elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, das Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Regeln gelten nicht für Angebote DritterDiese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Weiden in der Oberpfalz und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B, anderen Behörden E-Mail nicht verarbeitbarSofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden. Hinweis: FragenSollten Sie Fragen zu den oben genannten Regeln haben, wenden Sie sich bitte |
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