Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Stadt Weiden i.d.OPf.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Weiden i.d.OPf. schreibt als Oberzentrum in der nördlichen Oberpfalz hiermit ihr städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) aus dem Jahr 2010 fort und überführt es in ein gesamtstädtisches integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK).

Das ISEK entwickelt Zielvorstellungen für die Gesamtstadt, bei welcher die verschiedenen Fachplanungen aufeinander abgestimmt werden. Durch das ISEK wird der Rahmen für eine den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Erfordernissen dienende städtebauliche Entwicklung der kommenden 10 bis 15 Jahre gesetzt.

Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung gefördert und ist wiederum Grundlage für die Akquise neuer Fördermittel zur Umsetzung von Projekten. Insofern ist das ISEK nicht nur als Konzept zu sehen welches den Status-Quo der Stadt Weiden i.d. OPf. beschreibt, sondern es setzt vielmehr Schwerpunkte für die künftige Stadtentwicklung und stellt durch die integrierte Betrachtungsweise eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die priorisierte Umsetzung von Projekten dar.

Ein Teilthema des ISEKs war die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Weiden i.d.OPf. Dieses analysiert unterem die aktuelle Einzelhandels- und Versorgungssituation in Weiden, definiert Ziele sowie Handlungsempfehlungen für die Einzelhandelsentwicklung und dient als Steuerungsinstrument zur Sicherung der Innenstadt sowie der verbrauchernahen Nahversorgung in den Stadtteilen.

Was ist ein ISEK?

  • fortgesetzter Diskussionsanlass zur laufenden und künftigen Stadtentwicklung
  • Werk der Zusammenarbeit von Planern, Verwaltung und Bürgerschaft
  • Zusammenschau der bisherigen Arbeiten
  • verortbare Analyse und Mängelindikation
  • inspirierende und fachliche Grundlage zu neuen Projektansätzen, Maßnahmenkatalog
  • Arbeitsgrundlage für eine geänderte Förderkulisse
  • informelles Planungsinstrument für weitere Planungen/Verfahren

Planungsprozess

Im Oktober 2021 wurde mit Beschluss im Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss die Erstellung des ISEKs an die Bewerbergemeinschaft UmbauStadt PartGmbB und CIMA GmbH vergeben. Die CIMA übernahm dabei als Schwerpunkt die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptesder Stadt Weiden.

Das ISEK selbst ist ein Konzept, welches durch einen intensiven Beteiligungsprozess von verschiedenen Akteursgruppen erstellt wurde. Dazu gehören:

  • Arbeitsgruppen mit den beauftragten Planungsbüros, dem Stadtplanungsamt und weiteren Fachstellen, je nach Thema der Veranstaltung.
  • Lenkungsgruppen mit politischen Vertretern sowie Vertretern der Verwaltung auf Führungsebene, um die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und das weitere Vorgehen zu bestätigen.
  • Bürgerinnen und Bürger, um wichtige Impulse für die Projektbearbeitung zu setzen und die erarbeiteten Inhalte zu ergänzen bzw. mit der Realität vor Ort abzugleichen.
  • Stadtrat, um die Ergebnisse förmlich zu beschließen.

Ziel war es im Beteiligungsprozess möglichst viele Generationen zu erreichen, weshalb am 13.01.2023, zusammen mit dem Weidener Klimaschutzmanagement, ein Jugendworkshop im JUZ stattfand. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, welcher stärker als bisher in der Weidener Stadtentwicklung verankert werden soll. Alle Informationen zum Klimaschutzkonzept sind zu finden unter www.weiden.de/klimaschutz.

Die Wünsche der Teilnehmer*innen wurden in Form eines Faltzettels als "Flaschenpost an die Zukunft" festgehalten, den Sie nachfolgend herunterladen können. Aufgrund der Teilnehmerzahl sind die Inhalte zwar nicht als repräsentativ für alle Jugendlichen der Stadt Weiden zu sehen, geben jedoch einen wichtigen Fingerzeig für die Gestaltung der Stadt Weiden von morgen.

Begleitend zum gesamten Arbeitsprozess des ISEKs gab es die Möglichkeit eigene Vorschläge zur Entwicklung der Gesamtstadt auf einem digitalen Arbeitstisch, dem Conceptboard einzubringen. Anregungen und Ideen konnten dort auch direkt auf einer Karte verortet werden.

Eine Zusammenstellung der Beiträge aus der Öffentlichkeit zur künftigen Stadtentwicklung ist im Bericht des ISEKs unter Kapitel 5 nachzulesen.

Folgende Grafik gibt einen Überblich über den Arbeitsprozess und die dazugehörigen Beteiligungsformate zur Erstellung des ISEKs:

Besonderes Städtebaurecht

Die Regelungen des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 bis 191 BauGB) umfassen städtebauliche Maßnahmen zur Umsetzung städtebaulicher Ziele und dienen damit der Erhaltung und Erneuerung von Städten und Gemeinden, aber auch zur Umgestaltung von Siedlungsräumen. Dazu gehören beispielweise Sanierungsgebiete (§§ 136 bis 164 BauGB), städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 bis 171 BauGB) oder auch Stadtumbaumaßnahmen (§§ 171a bis 171d BauGB).

Stadtumbaumaßnahmen zielen unter anderem darauf ab die Siedlungsstrukturen an die Erfordernisse der Bevölkerungsentwicklung, der Wirtschaft des Klimaschutzes anzupassen, innerstädtische Bereiche zu stärken, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verbessern oder auch nicht mehr genutzte bauliche Anlagen und brachliegende Flächen zu aktivieren (§ 171a Abs. 3 BauGB).

Das Stadtentwicklungskonzept (SEK) aus dem Jahr 2010 benannte Ziele und Maßnahmen für die örtliche Stadtentwicklung, die nun durch das ISEK fortgeschrieben wurden. Die damals durch Beschluss festgestellten Stadtumbaugebiete sowie die dazugehörigen Satzungen behalten dennoch weiterhin ihre Gültigkeit, solange deren Aufhebung nicht erfolgt.

Folgender Auszug aus dem SEK von 2010 zeigt die durch Beschluss festgestellten Stadtumbaugebiete innerhalb der Stadt Weiden i.d.OPf.:

Die dazugehörigen Satzungen mit Bedeutung für die Genehmigung von Vorhaben in den Stadtumbaugebieten können auf den Unterseiten des Stadtrechts aufgerufen werden.

Zur Fortschreibung dieser Gebietsabgrenzungen macht das aktuelle ISEK Empfehlungen für weiterführende Untersuchungsbereiche (VU, § 141 BauGB), die für die Aufstellung eines neuen Stadtumbau- / Sanierungsgebietes etc. nötig sind. Die räumliche Verortung dieser Entwicklungskulissen kann im Folgenden heruntergeladen werden:

Gefördert durch die Regierung d.OPf. im Rahmen der Städtebauförderung.

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